DJV: Sieg für freie Journalisten
Die Rheinische Redaktionsgemeinschaft darf ihre Honorarvereinbarung für freie Journalistinnen und Journalisten in einem zentralen Punkt nicht weiter anwenden. Das hat das Landgericht Köln in einer Einstweiligen Verfügung festgestellt (Az. 33 O 186/14). Das Gericht folgte damit einem Antrag des Deutschen Journalisten-Verbands und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di. Die für den Kölner Stadt-Anzeiger und die Kölnische Rundschau tätige Redaktionsgemeinschaft sah in den Honorarvereinbarungen unter anderem vor, dass sich die Freien als nebenberuflich tätige Journalisten einstufen müssen. Dem hat das Landgericht Köln mit sofortiger Wirkung einen Riegel vorgeschoben.